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Hier entsteht eine schicke neue Website für Scheurmann Schraad & Partner. Sie basiert auf chayns von Tobit.Software. All unsere Neuigkeiten, Bilder, Termine und vieles mehr werden damit automatisch und immer wieder frisch auf dieser Seite aufbereitet. Natürlich auch in einer für mobile Geräte optimierten Ansicht.
Aktuelle Neuigkeiten
Seit gestern haben wir eine neue Auszubildende, Kira Braun. Herzlich willkommen in unserem Team!
02. Aug. 2018 um 16:50 Uhr
Vorsorgevollmacht
Durch Vorsorgevollmacht kann man sicherstellen, dass im Falle alters-, unfall- oder krankheitsbedingter Geschäftsunfähigkeit eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigter tätig werden kann. Es wird dadurch die – für alle Beteiligten sehr aufwendige und kostenintensive – Bestellung eines Betreuers vermieden.
Sehr viele Vorsorgevollmachten sind jedoch wegen Formfehlern unwirksam und ab-solut unbrauchbar. In vielen Fällen – insbesondere immer dann, wenn Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben sind – ist nämlich die öffentliche Beglau-bigung bzw. notarielle Beurkundung der Vollmacht notwendig. Dies gilt immer bei Verkäufen von Grundstücken, aber auch bei Bestellungen von Grundschulden, Ver-zichten auf Wohnungsrechte etc.. Stellt sich heraus, dass die Vollmacht fehlerhaft war, ist ein Nachbessern nicht mehr möglich, da der Vollmachtgeber in diesem Zeit-punkt nicht mehr geschäftsfähig ist.
Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum können derartige Beglaubigungen nicht durch Ärzte, Krankenhäuser, Pfarrämter und dergleichen vorgenommen werden. Der-artige Vollmachten sind – wenn Grundstücke bzw. Unternehmen betroffen sind – wertlos.
Daher immer gleich daran denken, dass die Vollmacht ohne Formfehler verfasst wird.
Tilo Scheurmann
Rechtsanwalt und Notar
29. Mai 2018 um 10:18 Uhr